Sie möchten den Alegro e.V. mit einer Spende unterstützen?
Vereinsallgemeimes Konto
Alegro e.V.
DE31 4306 0967 1116 4916 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Bank
Aufnahmeprogramm Süd-Nord-Komponente
Alegro e.V.
DE04 4306 0967 1116 4916 01
BIC:GENODEM1GLS
Entsendeprogramm Nord-Süd-Komponente
Alegro e.V.
DE74 4306 0967 1116 4916 02
BIC: GENODEM1GLS
Sie haben Alegro mit einer Spende unterstützt und wünschen einen Spendennachweis?
Wenn Ihre Spende 300€ nicht überschreitet, dann genügt es beim Finanzamt einen Kontoauszug, einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie an eines unser Vereinskonten gespendet haben. (Gemäß §50 Abs. 2 ESt-Durchführungsverordnung.)
Wenn Ihre Spende 300€ überschreitet, dann senden wir Ihnen zu Beginn des Folgejahrs einen Spendennachweis zu. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie dem Alegro e.V. zusammen mit Ihrer Spende auch dieses Formular ausgefüllt postalisch übersenden.
Leider dürfen wir Spendenbescheinigungen nicht an Angehörige der aktuellen Freiwilligengeneration ausstellen. Das Finanzamt merkte bei der letzten Betriebsprüfung an, dass es sich bei Geldbeträgen, die Angehörige an uns überweisen nicht um Spenden, sondern um Leistungen handelt, die zur Durchführung des Freiwilligendienstes erworben werden. Diese Zahlungen gelten nicht als gemeinnützig und können deshalb nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Als Angehörige gelten laut § 15 AO: der*die Verlobte, der*die Ehegatt*in oder Lebenspartner*in, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner*in der Geschwister und Geschwister der Ehegatt:in oder Lebenspartner*in, Geschwister der Eltern, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Dies gilt auch für Spenden von Firmen / Unternehmen, bei denen die*der Geschäftsführer*in oder Gesellschafter*in zu o.a. Personen zählt.
Wir freuen uns dennoch sehr über Spenden von Angehörigen von Freiwilligen, können hierfür jedoch keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Der Alegro e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Spenden (und Mitgliedsbeiträge) an den Alegro e.V. kann der Spender bei seiner Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuererklärung als Sonderausgaben abziehen, so dass sie sich als Steuerermäßigung auswirken. (Gemäß §10b EStG & §§ 52, 53 und 54 AO.)